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1. FC PIRNA

Es kann wieder losgehen, ab Freitag, 14.01.22, aber mit Einschränkungen...

1.FC Pirna, 12.01.2022

Es kann wieder losgehen, ab Freitag, 14.01.22, aber mit Einschränkungen...

Der Freistaat Sachsen hat aufgrund des zurückgehenden Infektionsgeschehen  Änderungen für unsere Sportlerinnen und Sportler beschlossen.

Das gute daran, es können etliche unsere Sportlerinnen und Sportler wieder gegen den Ball treten, aber mit der verpflichtung nach 2G-Plus für den Hallensport und 2G - verpflichtenden Regel für Sport auf der Außensportanlage.

Die Altersbeschränkung für Angebote des Kinder- und Jugendsports wurde angehoben: Teilnehmen dürfen nun Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, ohne das diese geimpft sein müssen, oder Testnachweise erbringen müssen, da hier eine regelmäßigen Testung durch die Schulen durchgeführt wird. 

Für die Übungsleiter/Anleitungspersonal besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenen- oder Testnachweis, sprich 3G-Regel

 

Hier die entsprechenden Regeln / Festlegungen des Freistaates Sachsen: 

Für die Öffnung von Sportanlagen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist an folgende Auflagen gebunden, wobei für den organisierten Vereinssport die Kontaktbeschränkungen (Anzahl Teilnehmer) nicht gelten: 

  • Für die Nutzung von Innensportanlagen besteht die Pflicht zum Nachweis nach 2Gplus-Regelung und die Pflicht zur Kontakterfassung. 
  • Bei Außensportanlagen, reicht ein Impf- oder Genesenennachweis (2G-Regelung) aus und ebenfalls Kontakterfassung.

Der Zugang zu bzw. die Inanspruchnahme der entsprechenden 2GPlus - Angebote für Hallensport bleibt auf genesene und geimpfte Personen beschränkt, jedoch müssen diese zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können.

Von der Testpflicht ausgenommen sind:

geboosterte Personen, Personen, für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt, Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen und zusätzlich einen Genesenennachweis vorweisen können sowie vollständig Geimpfte, deren letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt und Kindern und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Wir als Vereine sind als die Betreiber der Einrichtungen und Angebote zur Kontrolle der erforderlichen Nachweise verpflichtet worden.

Die Kontrolle erfolgt durch den/die Übungsleiter der Mannschaften, genauso wie die Kontaktnachverfolgung.

Jegliche Wettkämpfe (Freundschafts-, Meisterschafts- und Pokalspiele) mit Publikum sind wieder auf der Sportanlage für alle Mannschaften möglich.

Wichtig: Die Zuschauer müssen dabei einen Nachweis nach der 2Gplus-Regel erbringen. Eine Kontakterfassung ist notwendig und die maximale Teilnehmerzahl auf maximal 500 Zuschauer begrenzt.

Die Regelungen der geänderten Verordnung tritt am Freitag, 14. Januar 2022 in Kraft und ist bis zum Sonntag, 6. Februar 2022 gültig.

Wir bitten alle Vereinsmitglieder ihre Dokumente/Apps jeweils bei den Trainingseinheiten-/Wettkämpfen für Kontrollen durch Übungsleiter und Behörden mitzuführen und sich an die geltenden Regelungen/Festlegungen des Freistaates Sachsen zu halten, auch wenn wir wissen dass nicht jeder unserer Vereinsmitglieder mit den aktuellen Festlegungen/Regeln einverstanden ist.


Quelle:mit Amtliche Bekanntmachungen, des Freistaates Sachsen